FAQ für Mentoren

Welche Verantwortung dürfen die Studierenden übernehmen?

Es gelten hier die gleichen Verantwortungsbereiche wie in den bisherigen schulpraktischen Studien.

Siehe auch hier unter Praktikumsordnung: https://www.uni-kassel.de/einrichtung/zlb/referat-fuer-schulpraktische-studien/projekte/evaluationsprojekt-praxissemester 

Halten die Studierenden eigenverantwortlichen Unterricht?

Den Studierenden ist es aus Versicherungsgründen nicht gestattet, unbeaufsichtigt zu unterrichten. Es ist nicht gestattet, sie für den Vertretungsunterricht einzusetzen. Sie dürfen in dem Sinne eigenverantwortlich unterrichten, indem sie Unterrichtssequenzen eigenverantwortlich planen und durchführen, aber nie ohne dass eine weitere Lehrperson im Raum ist. Siehe auch HLBGDV §19(1).

Verfügen die Studierenden nach einem Jahr Ausbildung über ausreichende Fachkenntnisse für alle Themenbereiche?

Nein, die Studierenden haben, wenn sie den Modulempfehlungen der Universität folgen, Grundkennnisse in vielen Aspekten, sind aber nicht umfassend fachlich ausgebildet.

Können die Studierenden ganztags eingesetzt werden?

Ja, aber nicht im eigenverantwortlichen (Vertretungs-)Unterricht.

Sind die Studierenden versichert?

Die Studierenden sind über den Verlauf des Praxissemesters über die Universität unfallversichert. Dies gilt nicht für Praktika außerhalb Hessens bzw. Auslandspraktika. Die Haftpflichtversicherung besteht ebenso wenig wie eine Schlüsselversicherung. Diese müssen von den Studierenden selbst getragen werden. 

Wie steht es mit Datenschutz und Konferenzgeheimnis?

Alle sach- bzw. personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Praxissemesters erfahren wurden, sind vertraulich zu behandeln. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre Berichte zu anonymisieren und alle verwendeten Namen zu verändern.

Dürfen die Studierenden im Labor, der Sporthalle und/oder Werkstätten eigenständig ohne Aufsicht unterrichten und/oder Experimente durchführen?

Nein, siehe Frage „Halten die Studierenden eigenverantwortlichen Unterricht?“. 

Wieviel eigener Unterricht ist vorgesehen?

Die Studierenden sollen 4 hospitierte Unterrichtsversuche (2 beim universitären Begleitenden und 2 bei der Mentorin / dem Mentor) durchführen. Darüber hinaus ist es empfohlen, dass Studierende im Unterricht der Mentorin / des Mentors weitere Unterrichtssequenzen halten. Dies ist zwischen Mentor / Mentorin und Studierenden abzusprechen. Es darf aber kein eigenverantwortlicher Unterricht im Sinne des Vertretungsunterrichts durchgeführt werden.

Ist ein besuchter Unterrichtsversuch in der Blockphase zwingend?

Dass der erste besuchte Unterichtsversuch (Unterrichtsbesuch) der universitären Begleitenden noch in der Blockphase stattfindet, ist empfohlen aber nicht verpflichtend. Terminliche Abstimmungen zum Besuch erfolgen immer zwischen Mentorin / Mentor, Studierenden und universitären Begleitenden.

Wie ausführlich soll der Unterrichtsentwurf für die besuchten Unterrichtsversuche sein?

In den jeweiligen Begleitseminaren werden verschiedene Angebote zur Gestaltung eines Unterrichtsentwurfes gegeben. Die genauen Anforderungen werden im Begleitseminar geklärt.

Wie sollen die Unterrichtsversuche bei den Mentorinnen bzw. Mentoren aussehen?

Ob es hierfür eine spezielle Vorgabe gibt, hängt vom jeweiligen Begleitseminar ab. Gegebenenfalls werden sich die universitären Begleitenden an die Mentor_innen wenden.

Sollen die Mentorinnen bzw. Mentoren bei den besuchten Unterrichtsversuchen dabei sein?

Ja, wie bei bisherigen Praktika auch.

Welchen Einfluss hat das Lehrer_innengutachten?

Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Basis des Praktikumsberichts (wissenschaftlichen Reflexion des Praxissemesters) und erfolgt über die universitären Begleitenden. Siehe auch HLbGDV §19(7) Abs. 3.

Wann erfolgt die Bestätigung über die Teilnahme durch die Schule?

Die Bestätigung über die Teilnahme erfolgt über eine Vorlage (siehe Link unten), die am Ende des Praktikums von der Praktikumsschule ausgefüllt wird. Diese dient als formale Bestätigung über das Absolvieren des schulpraktischen Teils und ersetzt nicht den Würdigungsbeitrag, welcher gesondert einzureichen ist.

Es wird dringend empfohlen die Bestätigung oder ggf. die Nicht-Erteilung dieser in der letzten Praktikumswoche den Praktikant_innen mitzuteilen und zu besprechen.

Das Formular finden Sie auf der Homepage des Referats für Schulpraktische Studien unter Downloads.

Wie relevant ist die Einschätzung durch die Schule für das Bestehen des Praxissemesters?

Sehr hoch! Die Bewertung durch die Mentorinnen / Mentoren mittels Würdigungsbeitrag dient u.a. als Grundlage des Reflexionsgesprächs in der Universität. Auch soll die Einschätzung in der vorletzten bzw. letzten Woche an der Schule besprochen werden. Für Studierende ist eine Einschätzung immer wichtig, da sie als Referenz aus der Praxis dient und sollte dementsprechend mit Bedacht vollzogen werden.

Auf welcher Grundlage wird das Reflexionsgespräch geführt?

Wie oben erwähnt, ist der Würdigungsbeitrag ein Aspekt des Reflexionsgesprächs. Andere Schwerpunkte können der Praktikumsbericht (wissenschaftliche Reflexion des Praxissemesters), Beobachtungsschwerpunkte oder Entwicklungsschwerpunkte aus den Unterrichtversuchen sein.

In welcher Form beteiligen sich die Mentorinnen und Mentoren an der Einschätzung?

In Form des Würdigungsbeitrags. Siehe Frage „Wie relevant ist die Einschätzung durch die Schule für das Bestehen des Praxissemesters?“.

Wann und wie oft finden die Beratungsgespräche statt?

Im Anschluss an jeden hospitierten Unterrichtsversuch finden Reflexionsgespräche zur eben gesehenen Unterrichtssequenz statt.

Wieviele Hospitationsstunden sollen die Studierenden mindestens durchführen?

Die Studierenden sollen den Unterricht und das System Schule aus verschiedenen Perspektiven kennenlernen. Dabei sollen sie unter anderem bei verschiedenen Lehrerinnen un Lehrern in unterschiedlichen Settings hospitieren. Feste Vorgaben gibt es hierfür allerdings keine.

Wie ist die genaue Stundenaufteilung der Praktikumszeit an der Schule?

Während der Blockphase sind die Studierenden zu einem Stundenumfang von 100 Stunden in der Schule. Empfohlen ist, dass die Studierenden in dieser Zeit täglich in der Schule sind.

Während der Langphase sollen die Studierenden 150 Stunden an den Schulen sein. Hier gibt es keine genauen Vorgaben, vielmehr sollten sich Mentorinnen/Mentoren und Studierende nach der Blockphase in einem Zwischengespräch zusammensetzen und einen sinnvollen Plan erstellen. Es ist sinnvoll, wenn die Studierenden auch in der Langphase gelegentlich Nachmittage an der Schule verbringen (bspw. Sitzungen, Elterngespräche).

Das Referat für schulpraktische Studien bietet eine Verschriftlichungsvorlage für die im Zwischengespräch erfolgten Absprachen.

Welche Fächer werden abgedeckt? (Nur D/M oder auch SU/Reli …)?

Das Praxissemester für das Lehramt an Grundschulen deckt ausschließlich die Fächer Deutsch und Mathematik ab. Für das dritte Fach ist im späteren Verlauf des Studiums ein eigenes Praktikum geplant.

Wer klärt die Tage an denen die Studierenden in der Schule sein werden?

Siehe Frage „Wie ist die genaue Stundenaufteilung der Praktikumszeit an der Schule?“.

Welche Entlastung (Deputat) gibt es für die Lehrkräfte?

Für die Lehrkräfte, die am Praxissemester teilnehmen, wird es eine finanzielle Aufwandsentschädigung geben, andere Entlastungen müssen weiterhin an die HMK herangetragen werden.

Wie funktioniert die Mentorenvergütung?

Die Mentor_innen erhalten für die Betreuung einer/eines Studierenden eine Aufwandsentschädigung (Mentorenvergütung). Diese erfolgt durch die Bezügestelle und wird als rückwirkende Einmalzahlung geleistet. Die Universität hat hier keinen Einfluss auf den Zahlungszeitpunkt.

Informationen zur Vergütung finden Sie auf der Homepage des Referats für Schulpraktische Studien unter dem Reiter "Vergütung". Link

Sollten Sie Fragen zur Mentor_innenvergütung haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner_innen im Referat für Schulpraktische Studien.

Eine Stellungnahme der hessischen Lehrkräfteakademie zur Zulage für die schulischen Lernbegleiter_innen (Mentor_innenvergütung) ist auf der Homepage des Referats für Schulpraktische Studien zur Einsicht online gestellt.

Schlagwort: Vergütung, Mentorenvergütung, Mentorinnenvergütung, Mentor_innenvergütung, Zulage, Mentorenzulage, Mentor_innenzulage, Entschädigung

Fortbildungen: Wie viele? Sind diese verbindlich? Wann? Für wen?

Über das Referat SPS werden regelmäßige Fortbildungen für die Mentor_innenqualifizierung angeboten. Auf der Homepage des Referats https://www.uni-kassel.de/einrichtungen/zlb/referat-fuer-schulpraktische-studien/fachuebergreifendes-fortbildungsprogramm.html werden die Termine ständig aktualisiert. Die Angebote gelten für alle Lernbegleitenden der Universität (Pädagogische Mitarbeitende) und Schulen (Mentorinnen und Mentoren) der Studiengänge L1 und L2 und sind fächerübergreifend. Über Grundschulspezifische Angebote werden die Mentorinnen und Mentoren direkt informiert und eingeladen. Die Teilnahme an Fortbildungen ist für alle freiwillig und kostenfrei.

Eine zusammenfassende Erläuterung zum FoBi-Programm finden sie unter: https://www.uni-kassel.de/einrichtungen/fileadmin/datas/einrichtungen/zlb/Referat_SPS/11_Fortbildungen/Infoblatt_FoBi-Programm160621.pdf.

Wer stellt die Ansprüche an die Lehre und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden?

Die Ansprüche an die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der Schulform L1 und L2 stellt die Universität Kassel. Durch eine wissenschaftliche Ausbildung sind die Studierenden besser auf die Lehrtätigkeit vorbereitet. 

Welche Materialien bekommen die Mentorinnen und Mentoren zum Praxissemester?

Die Mentorinnen und Mentoren erhalten von der Universität zum Beginn des Praxissemsemesters den Wegweiser L1. Dabei handelt es sich um eine informative Broschüre rund um das Praxissemester. Für die Schule erhalten sie ein Poster mit den wichtigsten Aspekten auf einen Blick. Das Ausgeben weiterer Materialien, wie Handreichungen oder Vorlagen, erfolgt ggf. durch die individuellen universitären Begleitenden. Hier gibt es keine entsprechende Verpflichtung oder Vorgaben.

Den Wegweiser L1 und das Poster finden Sie hier in den Downloads.

FAQ für Studierende

Ich habe ein Kind/pflege eine*n Angehörige*n/bin chronisch krank, wie schaffe ich das Praxissemester?

Für Studierende mit Kind, Studierende die Angehörige pflegen bzw. chronisch kranke Studierende gibt es die Möglichkeit des bevorzugten Einwahlverfahrens. Auf diese Weise erhalten Sie Vorrang bei der Einwahl in von Ihnen bevorzugte Seminare, im Studium allgemein. Diese Möglichkeit gibt es auch im Praxissemester.

Neben dem klassischen Modell des einsemestrigen Praxissemesters wird immer zum Wintersemester eine alternative Teilzeitoption, das "Familienfreundliche Praxissemester", angeboten. Melden sich genügend (mindestens 6) interessierte Studierende, die – wie beim bevorzugten Einwahlverfahren – einen Nachweis für die Notwendigkeit vorweisen können, wird eine "FaPra"-Gruppe eingesetzt.

Ich trage ein Kopftuch, muss ich das im Praktikum abnehmen?

​Es besteht das Rechts auf freie Wahl des Ausbildungsplatzes und eines geordnetem Studiums und damit auch auf das Absolvieren der Schulpraktika. Dazu zählt auch der Praktikumsplatz an einer Schule.

Praktikantinnen zählen in ihrer Funktion nicht als Lehrkräfte und unterlagen auch in der Vergangenheit nicht den Einschränkungen religiös bedingter Kleidung bei Lehrkräften.

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde die einschlägige Bestimmung im Schulgesetz (§ 86 Abs. 3 HSchG) neu gefasst und trat mit dem Gesetz vom 4. Mai 2017 wie folgt in Kraft:

(3) Vor dem Hintergrund der christlich-abendländischen Tradition Hessens, des Humanismus und der kulturellen und religiösen Vielfalt der hier lebenden Menschen sowie zur Gewährleistung der Grundsätze des § 3 Abs. 1 haben die Lehrkräfte in Schule und Unterricht politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren; § 8 bleibt unberührt. Insbesondere ist ein Verhalten unzulässig, das objektiv geeignet ist, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden in der Schule zu gefährden.

Wie organisiere ich die Langphase?

In der Langphase werden die Studierenden zwischen Schule und Universität pendeln. Dies bedarf vor allem bei Studierenden, die an Schulen im Landkreis ihr Praktikum machen, einer guten zeitlichen Abstimmung zwischen Schule und Universität.

Zur besseren Übersicht und um sowohl den Schulen als auch den Studierenden transparente Bedingungen zu schaffen, sollte daher ein Zwischengespräch zischen Studierenden und Mentor*in stattfinden in welchem die Wochen der Langphase geplant werden. An welchen Tagen der Woche werden die Studierenden fest an der Schule sein? Wann sind Wandertage, Klassenfahrten oder Projektwochen an denen die Studierenden eingeplant werden?

Dieses Gespräch sollte protokolliert werden und eine Kopie des Protokolls sollte in der Schule und bei den universitären Begleitenden hinterlegt werden.

Eine Vorlage für das Protokoll wird vom Referat für schulpraktische Studien zur Verfügung gestellt:

https://www.uni-kassel.de/einrichtungen/fileadmin/datas/einrichtungen/zlb/Referat_SPS/Webseite_Ref_SPS/05_Praxissemester/F%C3%BCr_Betreuende_und_Mentoren/Zwischengespr%C3%A4ch_zwischen_Studierendem_und_Schule.pdf

Wie bin ich versichert?

Siehe Frage: Sind die Studierenden versichert?

Benötige ich für die Schule ein Führungszeugnis?

Da die Studierenden keinen eigenständigen Unterricht abhalten dürfen und alle pädagogischen Handlungen (Experimente, Unterrichten, Projekte) unter Aufsicht der Mentorinnen / Mentoren geschehen, ist ein polizeiliches Führungszeugnis nicht notwendig. Es kann im Einzelfall Schulen geben, die trotzdem ein Führungszeugnis wünschen.

Kann ich mir die Praktikumsschule selbst wählen?

Nein, die Praktikumsschule wird durch das Referat für Schulpraktische Studien festgelegt und durch die universitären Begleitenden mitgeteilt. Es ist weder möglich, sich eine eigene Schule zu suchen, noch dürfen Studierende an einer Schule das Praktikum durchführen, die sie bereits als Schülerin / Schüler besucht haben.

Kann ich wählen, ob ich in Durchgang A oder Durchgang B möchte?

Die Studierenden können bei der Anmeldung zum Praxissemester angeben, welchen Durchgang sie bevorzugen. Diese Präferenz kann jedoch nicht in allen Fällen berücksichtigt werden. Die endgültige Zuteilung entscheidet das Referat SPS.

Kann ich ein Auslandspraktikum machen?

Ja. Die Langphase kann, als mindestens sechswöchiger Block in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das Praxissemester, an einer Schule im Ausland absolviert werden. Die vier hospitierten Unterrichtsversuche müssen in der Blockphase durchgeführt werden (Ordnung für die Durchführung des zu erprobenden Praxissemesters im Studiengang „Lehramt an Grundschulen“ an der Universität Kassel, S. 5). Genaueres dazu ist im Referat SPS zu erfahren.

Meine Schule ist außerhalb, bekomme ich die Fahrtkosten erstattet?

Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Ich werde an einer Klassenfahrt teilnehmen, bekomme ich die Kosten zurückerstattet?

Das Referat für Schulpraktische Studien ist bemüht allen Studierenden die Kosten für Klassenfahrten zurückzuerstatten. Damit dies möglichst reibungslos ablaufen kann, werden folgende Schritte empfohlen:

1. Melden Sie die Klassenfahrt und damit einhergehende Kosten bereits im Vorfeld bei Ihrer/Ihrem universitären Begleitung an.

2. Heben Sie alle Quittungen auf bzw. lassen Sie sich eine Quittung als Beleg für Ihre Kosten geben.

3. Stellen Sie über Ihre/Ihren universitäre_n Begleiter_in einen Antrag über Fahrtkostenrückerstattung und legen Sie diesem alle Quittungen bei.

Das Formular zur Rückerstattung von Klassenfahrtkosten finden Sie unter Downloads auf der Homepage des Referats für schulpraktische Studien.

Was ist, wenn ich im Praktikum krank werde?

Das Nachholen krankheitsbedingter oder auch anderweitiger Ausfalltage sollte mit der / dem Mentor_in besprochen werden. Diese bestätigen über eine gesonderte Bescheinigung das Absolvieren der 250 Zeitstunden. Hier gelten individuelle Absprachen.

Die Krankmeldung erfolgt am Krankheitstag noch vor Unterrichtsbeginn in der Schule bei der / dem Mentor_in und / oder im Sekretariat. Im Laufe des Tages muss die Krankmeldung der / dem universitären Begleiter_in mitgeteilt werden. Das Attest ist sowohl bei der Schule als auch bei der / dem universitären Begleiter_in abzugeben.

Ich habe während der Praktikumszeit eine Prüfung, kann ich während der Zeit beurlaubt werden?

Während der Langphase sind die Lehrveranstaltungen (LV) so konzipiert, dass für die flankierenden LV im Praxissemester keine Prüfungen anfallen. Es wird dringend davon abgeraten, neben den Veranstaltungen des Praxissemesters weitere LV zu besuchen, da hier auf Prüfungstermine keine Rücksicht genommen werden kann.

Benötige ich für meine Beobachtungsaufgabe eine Elternerlaubnis? Wenn ja, wo bekomme ich die?

Sobald Schüler_innen per Foto, Ton und/oder Video aufgenommen werden, ist eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Ein Vorschlag dazu, wie ein entsprechender Elternbrief aussehen kann, ist hier unter Prüfungsleistungen / Downloads hinterlegt. Diese Vorlage kann auch auf der Seite des Referats für Schulpraktische Studien unter Downloads abgerufen werden.

Bitte erkundigen Sie sich auch an Ihrer Praktikumsschule, ob dort bereits eigene Vorlagen existieren.